**** I 1950


Die so gekennzeichneten Berufe sind in der „Systematik der Berufe“ aufgelistet, die 1950 veröffentlicht wurde. Diese beruht auf der überarbeiteten Ausgabe von 1945 / 1946.


1947 wurde ein „Berufssystematischer Ausschuss“ gebildet, dessen Delegierte aus Mitarbeitern der Arbeitsverwaltungen, der Statistischen Zonen- und Landesämter aller vier Besatzungszonen und von Groß-Berlin stammten. Die Fertigstellung der „Systematik der Berufe“ erfolgte Ende September 1949.

Die Erstellung dieser Systematik wurde notwendig, da der Beruf vom Wirtschafts- oder Gewerbezweig getrennt werden musste.

„Während noch bis etwa zum Ausgang des 18. Jahrhunderts „Beruf“ und „Gewerbe“ in der Regel so gut wie miteinander identisch waren, indem in einer Arbeitsstätte im wesentlichen immer nur Träger eines und desselben Berufs tätig waren und tätig sein konnten – so wie es in Handwerksbetrieben auch gegenwärtig noch zumeist der Fall ist -, hat die im 19. Jahrhundert aufkommende Technisierung und Industrialisierung des Arbeitslebens nicht nur eine bunte Vielfalt der Arbeitsstätten in allen Größenklassen entstehen lassen, sondern auch durch Kombination der früheren Gewerbe, durch das Aufkommen der modernen technischen Arbeitsmittel (Maschine, Gas, elektrischer Strom) und durch die immer weiter fortschreitende Arbeitsteilung, Arbeitszerlegung und Spezialisierung auch eine Vielheit verschiedener Berufe in einem und demselben Betrieb herbeigeführt.
Deshalb entsprechen heute in vielen Fällen Berufstätigkeit und Wirtschaftszweig (als Zusammenfassung der erzeugungsmäßig einander gleichen oder ähnlichen Arbeitsstätten) einander nicht mehr.“*

Die Dezimalklassifikation von 1946 wurde beibehalten, es steht

die vierstellige Kennziffer für den Beruf,
die dreistellige Kennziffer für die Berufsordnung,
die zweistellige Kennziffer für die Berufsgruppe und
die einstellige Kennziffer für die Berufsabteilung.

Der „Beruf“ wurde damals so beschrieben:

„Hierunter sind die auf Erwerb gerichteten, besondere Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Erfahrungen erfordernden und in einer typischen Kombination zusammenfließenden Arbeitsverrichtungen zu verstehen, durch die der einzelne an der Leistung der Gesamtheit im Rahmen der Volkswirtschaft (diesen Begriff im weitesten Sinne aufgefasst) mitschafft, und die in der Regel auch die Lebensgrundlage für ihn und seine nichtberufstätigen Angehörigen bildet.
Bei der beruflichen Leistung ist in diesem Sinne nicht nur an die Herstellung wirtschaftlicher Güter zu denken, sondern auch an die Dienstleistungen der verschiedensten Art ebenso wie an die Schaffung und Vermittlung kultureller und geistiger Werte.“*

 

* "Systematik der Berufe", Berlin 1950



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