Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war ein Land, das sich im jetzigen Osten Deutschlands
befand.
Sie ging am 07. Oktober 1949 aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) hervor, einer von vier Besatzungszonen, in die Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg
1945 aufgeteilt wurde.
Der erste Staatspräsident war Wilhelm Pieck und zum Ministerpräsidenten wurde Otto Grotewohl gewählt.
Die DDR war in 15 Bezirke (nicht Bundesländer) aufgeteilt:
Berlin (Hauptstadt der DDR)
Bezirk Cottbus
Bezirk Dresden
Bezirk Erfurt
Bezirk Frankfurt (Oder)
Bezirk Gera
Bezirk Halle
Bezirk Karl-Marx-Stadt
Bezirk Leipzig
Bezirk Magdeburg
Bezirk Neubrandenburg
Bezirk Potsdam
Bezirk Rostock
Bezirk Schwerin
Bezirk Suhl
Bezirke der DDR und Ost-Berlin ab 1952
Lizenz Creative Commons 3.0 by-sa der Wikipedia Commons
Urheber: Algos aus der deutschsprachigen
Wikipedia
Bei der Gründung lebten ca. 18,4 Millionen Menschen, davon ungefähr 7 Millionen Berufstätige, und am Ende ca. 16 Millionen Menschen in der DDR.
Wesentliche Bereiche der Wirtschaft wurden zentral geplant (Sozialistische Planwirtschaft) nach Fünf- und Siebenjahresplänen.
"Folgende Entwicklungsphasen der DDR lassen sich nach Cornelsen* einteilen:
- Phase der Reparation (bis 1953)
- Phase der Bevölkerungsflucht (bis 1961)
- Phase der Reformen (bis 1970)
- Phase der außenwirtschaftlichen Belastungen (seit 1973)" **
Die DDR gehörte dem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe an (RGW) dessen Handel auf Planwirtschaft
beruhte.
Arbeiter und Angestellte erhielten einen Grundurlaub von 12 Arbeitstagen. Schwerbeschädigte und Verfolgte des Naziregimes
erhielten 3 Arbeitstage zusätzlich Urlaub. (es gab weitere Sonderregelungen)
Am 28. August 1967 wurde die 5-Tage-Arbeitswoche in der DDR eingeführt. Für Werktätige im Ein- und Zweischichtsystem betrug die
wöchentliche Arbeitszeit nun 43 ¾ Stunden, also täglich 8 ¾ Stunden.
Der Mindesturlaub von 15 Werktagen im Kalenderjahr wurde eingeführt.***
Gleichzeitig erfolgte eine Neuregelung (Streichung) von Feiertagen, so dass folgende politischen und religiösen Feiertage****
übrig blieben:
Die Altersrente war eine Rentenleistung der Sozialversicherung. Anspruch darauf hatten Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres
und Männer ab Vollendung des 65. Lebensjahres, wenn sie eine mindestens 15jährige versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hatten.
Für Frauen, die mehr als 2 Kinder gebaren, verringerte sich die geforderte Mindestdauer der versicherungspflichtigen Tätigkeit von
15 Jahren beim 3. und bei jedem weiteren Kind um jeweils ein Jahr, jedoch mussten mindestens 5 Jahre versicherungspflichtige Tätigkeit nachgewiesen werden.
Als Zurechnungszeit der Rentenberechnung wurde Frauen für jedes von ihnen geborene Kind oder ein vor Vollendung des 3.
Lebensjahres an Kindes Statt angenommenes Kind jeweils ein Jahr angerechnet.
weitere Informationen zur Rente hier
Das Volljährigkeitsalter wurde am 17. Mai 1950 auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt ("Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters GBl. 437 / 50").
** Gewande, Wolf-Dieter (Herausgeber): "Anerkennung von Übersiedlerzeugnissen: Berufliche Bildung und berufliche Qualifikation in
der Deutschen Demokratischen Republik" Sonderveröffentlichung
Bundesinstitut für Berufsbildung, 4. überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin und Bonn 1990, ISBN: 3-88555-389-9, Seite 7
*** Verordnung vom 3. Mai 1967 über die Einführung eines Mindesturlaubs von 15 Werktagen im Kalenderjahr, GBl. II S.
253
**** "Arbeitsrecht der DDR" Eine systematische Darstellung und Erläuterung des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen
Demokratischen Republik in der Neufassung vom 23. November 1966 und weiterer wichtiger arbeitsrechtlicher Bestimmungen, Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. Joachim Michas, Staatsverlag der
DDR, Berlin 1968, ES 4/B7 VLN 610/62 32/68 DDR